Die Praxisgebühr entfällt, der Rentenbeitrag sinkt, Minijobber dürfen mehr verdienen: Zum 1. Januar 2013 gibt es eine ganze Palette von Neuregelungen. Einige Neuerungen wie das Betreuungsgeld oder die EU-Führerscheinrichtlinie kommen dagegen erst im Laufe des Jahres. Eine alphabetische Übersicht:
- BEITRAGSBEMESSUNGSGRENZEN: Für die Renten- und Arbeitslosenversicherung klettert der beitragspflichtige Höchstbetrag im Westen um 200 auf 5800 Euro pro Monat. In Ostdeutschland steigt die Grenze um 100 Euro auf 4900 Euro monatlich. Die bundeseinheitliche Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung wird von derzeit 3825 auf 3937,50 Euro im Monat angehoben. Die Einkommensgrenze, bis zu der Arbeitnehmer der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht unterliegen, steigt ebenfalls: von 4237,50 auf 4350 Euro.
- BENZINPREISE: Beim Kartellamt wird eine Meldestelle eingerichtet. Die Tankstellen in Deutschland sollen dieser Transparenzstelle ihre Preise für Benzin und Diesel melden. In einer Datenbank erfasst, werden sie privaten Anbietern fürs Erstellen von Vergleichsportalen zur Verfügung gestellt. Via Internet, Smartphone-Apps oder Navigationssystemen können Autofahrer - wahrscheinlich ab Sommer 2013 - die aktuellen Preise abfragen.
- BUNDESSCHATZBRIEFE: Die Bundesfinanzagentur bietet keine Bundesschatzbriefe, Finanzierungsschätze und Tagesanleihen mehr an. Bei Anlegern waren die Wertpapiere wegen ihres geringen Risikos besonders beliebt, auch wenn die Verzinsung zuletzt mager ausfiel. Andere Produkte, wie Bundesanleihen und -obligationen, können weiterhin gebührenpflichtig bei Banken und Sparkassen erworben werden.
- DEMENZKRANKE: Erstmals gibt es auch für Demenzkranke und andere Personen mit „Einschränkungen der Alltagskompetenz" ohne Pflegestufe Leistungen aus der Pflegeversicherung. Sie haben Anspruch auf ein Pflegegeld von 120 Euro pro Monat oder auf Pflegesachleistungen. Wenn die Pflegeperson ausfällt, können auch Demenzkranke bis zu 1550 Euro pro Jahr für Verhinderungspflege erhalten. Außerdem wird ab dem Jahreswechsel auch Demenzkranken ein Zuschuss von 2557 Euro für Maßnahmen zur Wohnungsanpassung gewährt.
- DIESELFAHRZEUGE: Der Fördersatz für die Nachrüstung von Partikelfiltern bei Dieselfahrzeugen wird zum Jahreswechsel von 330 auf 260 Euro gesenkt. Für Nachrüstungen, die noch in diesem Jahr erfolgen, kann der Antrag auf Förderung bis zum 15. Februar 2013 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gestellt werden. Nach diesem Stichtag gilt der niedrigere Fördersatz.
- ELTERNGELD: Für ab Januar geborene Kinder gibt es wegen einer Änderung der Berechnungsweise weniger Elterngeld. Denn künftig zählen nämlich nicht mehr die konkreten Abzüge für die Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Einheitlich zieht die Behörde für die Sozialversicherungsbeiträge 21 Prozent ab. Dadurch kann für Eltern mit monatlich 2000 bis 3000 Euro Bruttolohn das künftige Elterngeld um sieben bis zehn Euro im Monat sinken.
- ELEKTROFAHRZEUGE: Als Kaufanreiz werden die Steuervergünstigungen ausgeweitet. Elektroautos fahren künftig zehn statt fünf Jahre Kfz-steuerfrei. Die Neuregelung gilt für Autos mit reinem Elektroantrieb oder mit Brennstoffzelle für Zulassungen zwischen 18. Mai 2011 und 31. Dezember 2015. Wagen mit Zulassung von 2016 bis 2020 sollen wie bisher fünf Jahre steuerfrei sein. Die Bundesregierung hat das Ziel von einer Million E-Autos bis 2020.
- FERNBUSSE: Zum Jahreswechsel können Busse auf wichtigen Routen erstmals mit der Deutschen Bahn konkurrieren. Denn auch auf allen Strecken, die länger als 50 Kilometer sind, dürfen Busgesellschaften jetzt parallel zu bestehenden Zugverbindungen regelmäßigen Linienverkehr anbieten.
- FINANZBERATER: Die Berater müssen jetzt einen Sachkundenachweis erbringen. Die Sachkundeprüfung muss bei den Industrie- und Handelskammern abgelegt werden. Auch muss der Berater eine Versicherung abschließen, die bei Vermögensschäden haftet.
- HARTZ IV: Die Grundsicherung für Langzeitarbeitslose steigt um acht Euro auf 382 Euro. Auch die Regelbedarfe für Kinder und Jugendliche erhöhen sich - je nach Alter - auf 224 bis 289 Euro monatlich.
- LOHNSTEUERKARTE: Die elektronische Lohnsteuerkarte: Das neue elektronische Verfahren wird 2013 zum 1. Januar an den Start gehen. Da die Einführung schrittweise erfolgt und die Arbeitgeber dafür das ganze Jahr Zeit haben, müssen Arbeitnehmer im neuen Jahr besonders aufpassen. Anders als in den Vorjahren sind Freibeträge und die Steuerklassenkombination IV mit Faktor neu zu beantragen.
- MINIJOBS: Minijobber dürfen statt bisher 400 jetzt 450 Euro monatlich verdienen. Die bislang abgabenfreie geringfügige Beschäftigung wird grundsätzlich rentenversicherungspflichtig. Dafür sollen Minijobber den Rentenversicherungsbeitrag des Arbeitgebers von pauschal 15 Prozent aus eigenen Mitteln aufstocken. Für vollwertige Pflichtbeitragszeiten müssen dafür maximal 17,55 Euro gezahlt werden. Die Neuregelung gilt nur für neue Verträge.
- PATIENTENRECHTEGESETZ: Erstmals werden die Rechte von Patienten in einem Gesetz gebündelt. Dort finden Patienten jetzt beispielsweise Regelungen zum Behandlungs- und Arzthaftungsrecht und zu ihrem Recht auf Einsicht in Behandlungsunterlagen. Auch geregelt sind dort die Rechte der Verbraucher, wenn sie privat zu zahlende sogenannte individuelle Gesundheitsleistungen in Anspruch nehmen.
- PFLEGEVERSICHERUNG: Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung von bisher 1,95 steigt auf nunmehr 2,05 Prozent. Den Beitrag zahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer je zur Hälfte. Versicherte, die älter als 23 Jahre sind und keine Kinder haben, müssen einen Zuschlag von 0,25 Prozent dazu bezahlen.
- PORTO: Mit dem Jahreswechsel müssen Briefeschreiber tiefer in den Geldbeutel greifen. Der Standardbrief bis 20 Gramm kostet dann 0,58 Euro (bisher 0,55 Euro) in die Briefkästen. Beim Maxibrief steigt das Porto von 2,20 auf 2,40 Euro. Wer alte Briefmarkenbestände aufbrauchen will, kann Ergänzungsmarken kaufen.
- PRAXISGEBÜHR: Die Zuzahlung von zehn Euro pro Quartal („Patienten-Maut") wird abgeschafft. Musste ein Patient in allen vier Quartalen zu Arzt und Zahnarzt, waren bislang 80 Euro im Jahr fällig. Die Abschaffung bedeutet auch weniger Bürokratie für Ärzte und Krankenkassen. Für die Versicherten bedeutet das eine Entlastung von zwei Milliarden Euro pro Jahr.
- RENTENEINTRITTSALTER: In Zuge der schrittweise Anhebung („Rente mit 67") verschieben sich die Altersgrenzen um einen weiteren Monat nach hinten. Erst für die Jahrgänge 1964 und jünger wird die Regelaltersgrenze bei 67 Jahren liegen.
- RENTENVERSICHERUNG: Der Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung sinkt um 0,7 Punkte auf 18,9 Prozent. So niedrig war er seit 1995 nicht mehr. Bundesweit gerechnet beträgt die Entlastung sechs Milliarden Euro. Sie kommt je zur Hälfte Arbeitnehmern und Arbeitgebern zugute. Der Durchschnittsverdiener wird laut Rentenversicherung um acht Euro pro Monat entlastet.
- RUNDFUNKGEBÜHREN werden zum Rundfunkbeitrag: Im neuen Jahr werden die Gebühren für den Empfang der öffentlich-rechtlichen Programme und deren Online-Angebote nicht mehr pro Empfangsgerät, sondern als Rundfunkbeitrag pro Wohnung erhoben. Ab 2013 muss für jede Wohnung ein pauschaler Rundfunkbeitrag von 17,98 Euro pro Monat gezahlt werden. Schwerbehinderte, die in ihrem Ausweis das RF-Merkzeichen haben, können sich dann nicht mehr von der Zahlung der Rundfunkgebühr befreien lassen. Sie zahlen dann - auf Antrag - einen ermäßigten Beitrag von 5,99 Euro.
- SOLARSTROM: Alle Photovoltaik-Anlagen, die seit dem 1. Januar 2012 in Betrieb genommen wurden, müssen spätestens zum 1. Januar 2013 technische Vorgaben zur Netzsicherheit umsetzen. Was bislang nur für große Anlagen Pflicht war, gilt dann auch für Mini-Stromerzeuger mit höchstens 30 Kilowatt Leistung. Alle neu installierten Photovoltaik-Anlagen müssen so ausgestattet sein, dass entweder der Netzbetreiber in Spitzenzeiten die Stromeinspeisung regeln kann (Einspeisemanagement) oder die maximale Einspeiseleistung der Anlage von vornherein und dauerhaft um 30 Prozent reduziert wird (Kappung).
- WAFFENREGISTER: Mit dem Start des nationalen Waffenregisters wird eine EU-Richtlinie umgesetzt. Mit dem computergestützten Register können Herstellung, Import und Nutzung der Waffen nachvollzogen werden.
Quelle: dapd; dpa/pa.
- BEITRAGSBEMESSUNGSGRENZEN: Für die Renten- und Arbeitslosenversicherung klettert der beitragspflichtige Höchstbetrag im Westen um 200 auf 5800 Euro pro Monat. In Ostdeutschland steigt die Grenze um 100 Euro auf 4900 Euro monatlich. Die bundeseinheitliche Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung wird von derzeit 3825 auf 3937,50 Euro im Monat angehoben. Die Einkommensgrenze, bis zu der Arbeitnehmer der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht unterliegen, steigt ebenfalls: von 4237,50 auf 4350 Euro.
- BENZINPREISE: Beim Kartellamt wird eine Meldestelle eingerichtet. Die Tankstellen in Deutschland sollen dieser Transparenzstelle ihre Preise für Benzin und Diesel melden. In einer Datenbank erfasst, werden sie privaten Anbietern fürs Erstellen von Vergleichsportalen zur Verfügung gestellt. Via Internet, Smartphone-Apps oder Navigationssystemen können Autofahrer - wahrscheinlich ab Sommer 2013 - die aktuellen Preise abfragen.
- BUNDESSCHATZBRIEFE: Die Bundesfinanzagentur bietet keine Bundesschatzbriefe, Finanzierungsschätze und Tagesanleihen mehr an. Bei Anlegern waren die Wertpapiere wegen ihres geringen Risikos besonders beliebt, auch wenn die Verzinsung zuletzt mager ausfiel. Andere Produkte, wie Bundesanleihen und -obligationen, können weiterhin gebührenpflichtig bei Banken und Sparkassen erworben werden.
- DEMENZKRANKE: Erstmals gibt es auch für Demenzkranke und andere Personen mit „Einschränkungen der Alltagskompetenz" ohne Pflegestufe Leistungen aus der Pflegeversicherung. Sie haben Anspruch auf ein Pflegegeld von 120 Euro pro Monat oder auf Pflegesachleistungen. Wenn die Pflegeperson ausfällt, können auch Demenzkranke bis zu 1550 Euro pro Jahr für Verhinderungspflege erhalten. Außerdem wird ab dem Jahreswechsel auch Demenzkranken ein Zuschuss von 2557 Euro für Maßnahmen zur Wohnungsanpassung gewährt.
- DIESELFAHRZEUGE: Der Fördersatz für die Nachrüstung von Partikelfiltern bei Dieselfahrzeugen wird zum Jahreswechsel von 330 auf 260 Euro gesenkt. Für Nachrüstungen, die noch in diesem Jahr erfolgen, kann der Antrag auf Förderung bis zum 15. Februar 2013 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gestellt werden. Nach diesem Stichtag gilt der niedrigere Fördersatz.
- ELTERNGELD: Für ab Januar geborene Kinder gibt es wegen einer Änderung der Berechnungsweise weniger Elterngeld. Denn künftig zählen nämlich nicht mehr die konkreten Abzüge für die Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Einheitlich zieht die Behörde für die Sozialversicherungsbeiträge 21 Prozent ab. Dadurch kann für Eltern mit monatlich 2000 bis 3000 Euro Bruttolohn das künftige Elterngeld um sieben bis zehn Euro im Monat sinken.
- ELEKTROFAHRZEUGE: Als Kaufanreiz werden die Steuervergünstigungen ausgeweitet. Elektroautos fahren künftig zehn statt fünf Jahre Kfz-steuerfrei. Die Neuregelung gilt für Autos mit reinem Elektroantrieb oder mit Brennstoffzelle für Zulassungen zwischen 18. Mai 2011 und 31. Dezember 2015. Wagen mit Zulassung von 2016 bis 2020 sollen wie bisher fünf Jahre steuerfrei sein. Die Bundesregierung hat das Ziel von einer Million E-Autos bis 2020.
- FERNBUSSE: Zum Jahreswechsel können Busse auf wichtigen Routen erstmals mit der Deutschen Bahn konkurrieren. Denn auch auf allen Strecken, die länger als 50 Kilometer sind, dürfen Busgesellschaften jetzt parallel zu bestehenden Zugverbindungen regelmäßigen Linienverkehr anbieten.
- FINANZBERATER: Die Berater müssen jetzt einen Sachkundenachweis erbringen. Die Sachkundeprüfung muss bei den Industrie- und Handelskammern abgelegt werden. Auch muss der Berater eine Versicherung abschließen, die bei Vermögensschäden haftet.
- HARTZ IV: Die Grundsicherung für Langzeitarbeitslose steigt um acht Euro auf 382 Euro. Auch die Regelbedarfe für Kinder und Jugendliche erhöhen sich - je nach Alter - auf 224 bis 289 Euro monatlich.
- LOHNSTEUERKARTE: Die elektronische Lohnsteuerkarte: Das neue elektronische Verfahren wird 2013 zum 1. Januar an den Start gehen. Da die Einführung schrittweise erfolgt und die Arbeitgeber dafür das ganze Jahr Zeit haben, müssen Arbeitnehmer im neuen Jahr besonders aufpassen. Anders als in den Vorjahren sind Freibeträge und die Steuerklassenkombination IV mit Faktor neu zu beantragen.
- MINIJOBS: Minijobber dürfen statt bisher 400 jetzt 450 Euro monatlich verdienen. Die bislang abgabenfreie geringfügige Beschäftigung wird grundsätzlich rentenversicherungspflichtig. Dafür sollen Minijobber den Rentenversicherungsbeitrag des Arbeitgebers von pauschal 15 Prozent aus eigenen Mitteln aufstocken. Für vollwertige Pflichtbeitragszeiten müssen dafür maximal 17,55 Euro gezahlt werden. Die Neuregelung gilt nur für neue Verträge.
- PATIENTENRECHTEGESETZ: Erstmals werden die Rechte von Patienten in einem Gesetz gebündelt. Dort finden Patienten jetzt beispielsweise Regelungen zum Behandlungs- und Arzthaftungsrecht und zu ihrem Recht auf Einsicht in Behandlungsunterlagen. Auch geregelt sind dort die Rechte der Verbraucher, wenn sie privat zu zahlende sogenannte individuelle Gesundheitsleistungen in Anspruch nehmen.
- PFLEGEVERSICHERUNG: Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung von bisher 1,95 steigt auf nunmehr 2,05 Prozent. Den Beitrag zahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer je zur Hälfte. Versicherte, die älter als 23 Jahre sind und keine Kinder haben, müssen einen Zuschlag von 0,25 Prozent dazu bezahlen.
- PORTO: Mit dem Jahreswechsel müssen Briefeschreiber tiefer in den Geldbeutel greifen. Der Standardbrief bis 20 Gramm kostet dann 0,58 Euro (bisher 0,55 Euro) in die Briefkästen. Beim Maxibrief steigt das Porto von 2,20 auf 2,40 Euro. Wer alte Briefmarkenbestände aufbrauchen will, kann Ergänzungsmarken kaufen.
- PRAXISGEBÜHR: Die Zuzahlung von zehn Euro pro Quartal („Patienten-Maut") wird abgeschafft. Musste ein Patient in allen vier Quartalen zu Arzt und Zahnarzt, waren bislang 80 Euro im Jahr fällig. Die Abschaffung bedeutet auch weniger Bürokratie für Ärzte und Krankenkassen. Für die Versicherten bedeutet das eine Entlastung von zwei Milliarden Euro pro Jahr.
- RENTENEINTRITTSALTER: In Zuge der schrittweise Anhebung („Rente mit 67") verschieben sich die Altersgrenzen um einen weiteren Monat nach hinten. Erst für die Jahrgänge 1964 und jünger wird die Regelaltersgrenze bei 67 Jahren liegen.
- RENTENVERSICHERUNG: Der Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung sinkt um 0,7 Punkte auf 18,9 Prozent. So niedrig war er seit 1995 nicht mehr. Bundesweit gerechnet beträgt die Entlastung sechs Milliarden Euro. Sie kommt je zur Hälfte Arbeitnehmern und Arbeitgebern zugute. Der Durchschnittsverdiener wird laut Rentenversicherung um acht Euro pro Monat entlastet.
- RUNDFUNKGEBÜHREN werden zum Rundfunkbeitrag: Im neuen Jahr werden die Gebühren für den Empfang der öffentlich-rechtlichen Programme und deren Online-Angebote nicht mehr pro Empfangsgerät, sondern als Rundfunkbeitrag pro Wohnung erhoben. Ab 2013 muss für jede Wohnung ein pauschaler Rundfunkbeitrag von 17,98 Euro pro Monat gezahlt werden. Schwerbehinderte, die in ihrem Ausweis das RF-Merkzeichen haben, können sich dann nicht mehr von der Zahlung der Rundfunkgebühr befreien lassen. Sie zahlen dann - auf Antrag - einen ermäßigten Beitrag von 5,99 Euro.
- SOLARSTROM: Alle Photovoltaik-Anlagen, die seit dem 1. Januar 2012 in Betrieb genommen wurden, müssen spätestens zum 1. Januar 2013 technische Vorgaben zur Netzsicherheit umsetzen. Was bislang nur für große Anlagen Pflicht war, gilt dann auch für Mini-Stromerzeuger mit höchstens 30 Kilowatt Leistung. Alle neu installierten Photovoltaik-Anlagen müssen so ausgestattet sein, dass entweder der Netzbetreiber in Spitzenzeiten die Stromeinspeisung regeln kann (Einspeisemanagement) oder die maximale Einspeiseleistung der Anlage von vornherein und dauerhaft um 30 Prozent reduziert wird (Kappung).
- WAFFENREGISTER: Mit dem Start des nationalen Waffenregisters wird eine EU-Richtlinie umgesetzt. Mit dem computergestützten Register können Herstellung, Import und Nutzung der Waffen nachvollzogen werden.
Quelle: dapd; dpa/pa.
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