Der springende Puma ist als Sportartikelmarke weltbekannt, der springende Pudel bislang nur als Parodie. Dabei soll es bleiben: Der Bundesgerichtshof verbot einem T-Shirt-Designer, den Pudel als eigene Marke zu schützen.
Um des Pudels Kern ging es einst bei Goethe, des Pudels Markenkern beschäftigte nun den Bundesgerichtshof. Der BGH entschied am Donnerstag einen Streit zwischen dem Sportartikelhersteller Puma und der Bekleidungsfirma Pudel. Ergebnis: Pudel muss ein eingetragenes Hunde-Logo löschen, weil es zu sehr der springenden Raubkatze ähnelt, für die Puma bekannt ist.
Zuvor hatte bereits das Oberlandesgericht Hamburg entschieden, dass Pudel absichtlich auf die Ähnlichkeit zu Puma gesetzt habe, um beim Konsumenten "Aufmerksamkeit zu erschleichen". Damit habe Pudel sich den guten Ruf der Marke der Klägerin für eigene kommerzielle Zwecke zu eigen gemacht.
Pudel kann sich laut BGH auch nicht auf das Grundrecht der freien künstlerischen Betätigung oder auf freie Meinungsäußerung berufen. Pudels Rechte müssen gegenüber dem ebenfalls durch die Verfassung geschützten Markenrecht der Klägerin zurücktreten, heißt es im Urteil.
(Az: I ZR 59/13)
dab/dpa/AFP

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