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Samstag, 22. März 2014

Starker Euro: nicht so billig wie Diesel für zwei und eine halbe

Volltanken war lange nicht mehr so günstig. Diesel kostet so wenig wie zuletzt im Sommer 2011, auch der Benzinpreis bewegt sich auf ein Zwei-Jahres-Tief zu. Das liegt am niedrigen Ölpreis - und am starken Euro.
 


Berlin - Die Autofahrer in Deutschland müssen für einen Liter Diesel nur noch so viel bezahlen wie zuletzt im August 2011. Der Dieselpreis sei mit durchschnittlich 1,34 Euro je Liter auf den tiefsten Stand seit zweieinhalb Jahren gefallen, teilte der Mineralölwirtschaftsverband (MWV) mit. Auch der Benzinpreis bewege sich mit ungefähr 1,47 Euro nahe an einem Zwei-Jahres-Tief.

Hauptgrund sind die derzeit niedrigen Ölpreise auf dem Weltmarkt. Die "entspannte Preisentwicklung" führte der MWV auf die reichliche Ölversorgung zurück. Die Organisation erdölexportierender Länder liefert demnach 30,5 Millionen Barrel täglich aus, das sei fast eine Million Barrel mehr pro Tag als für die Nachfrage notwendig. Europäern komme zudem der starke Euro zugute, der Rohölimporte verbilligt.


ade/dpa/AFP
 

Zoll komplexe Paket anstelle der Mindestlohn nur


Steter Tropfen höhlt den Stein – dieses Motto scheint sich die Fraktion Die Linke auf ihre Fahnen geschrieben zu haben, wenn es darum geht, einen bundesweit geltenden Mindestlohn in Höhe von zehn Euro brutto pro Stunde zu fordern. Nicht zum ersten Mal debattierte der Bundestag am Freitag, 21. März 2014, über einen entsprechenden Antrag der Fraktion Die Linke. In dem aktuellen Antrag (18/590) hält die Fraktion, ungeachtet des Plans der Bundesregierung, ab 2015 einen bundesweiten Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euroeinzuführen, an ihrer Forderung eines flächendeckenden Mindestlohns in Höhe von zehn Euro brutto pro Stunde fest. Die Abgeordneten verlangen außerdem, dass dieser Mindestlohn grundsätzlich für "jedes Arbeitsverhältnis" gelten soll und jährlich an den Lohnindex angepasst wird.

"8,50 Euro reichen nicht aus"

"Aus rentenpolitischer Perspektive muss ein Mindestlohn bei mehr als zehn Euro Brutto pro Stunde liegen, wenn er eine armutsfeste Rente ermöglichen soll. 8,50 Euro reichen nicht aus, um nach 45 Beitragsjahren eine Altersrente oberhalb des Existenzminimums zu bekommen", schreiben die Abgeordneten.
Völlig inakzeptabel sei zudem, den Mindestlohn keinem Inflationsausgleich zu unterziehen. Denn ein Lohn, der im Januar 2015 bei 8,50 Euro liege, habe im Januar 2018 nur noch eine Kaufkraft von acht Euro, heißt es in dem Antrag weiter. Er wurde im Anschluss an die Debatte zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen.

Linke: Mindestlohn muss dynamisiert werden

Klaus Ernst (Die Linke) verwies in der Debatte darauf, dass die Reallöhne in den vergangenen zehn Jahren trotz eines milliardenschweren deutschen Wirtschaftswachstums gesunken seien. Ein Mindestlohn sei deshalb längst überfällig. Allerdings sei eine Festsetzung auf 8,50 Euro auch vor dem Hintergrund fragwürdig, dass die Niedriglohnschwelle derzeit bei 9,30 Euro liege. "Da kommt man dann doch mit 8,50 Euro nicht raus", empörte sich Ernst. Man müsse deshalb doch zumindest darüber nachdenken, so der Abgeordnete weiter, den Mindestlohn von Beginn an zu dynamisieren.

CDU/CSU: Kommission entscheidet über die Höhe

Karl Schiewerling (CDU/CSU) ließ die Kritik an sich abprallen: "Wir sind auf dem richtigen Weg. Was wir planen, ist weit mehr als der Mindestlohn, sondern ein komplexes Tarifpaket." Im Mittelpunkt stünden dabei die Tarifpartner und die Tarifverträge. "Wir wollen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz erweitern und die Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Tarifverträgen stärken", erläuterte Schiewerling die Pläne der Großen Koalition.
In Bezug auf die Forderung der Linken verwies er auf die geplante Kommission aus Arbeitgebern und Gewerkschaften, die in Zukunft über die Höhe des Mindestlohns entscheiden soll.

Grüne: Zehn Euro lösen nicht alle Probleme

Brigitte Pothmer (Bündnis 90/Die Grünen) gestand dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales einen "Etappensieg" zu. Sie meinte damit den zwei Tage zuvor in die Abstimmung zwischen den Bundesministerium gegebenen Gesetzentwurf zum Mindestlohn, warnte aber zugleich: "Wir dürfen den Tag nicht vor dem Abend loben." Das Gesetzgebungsverfahren sei lang und die Diskussionen um Ausnahmen seien noch nicht zu Ende.
Vor allem die Ausnahmeregelung für Langzeitarbeitslose, die einen durch Lohnkostenzuschuss geförderten Job annehmen, sei an "Absurdität nicht zu überbieten". Kein Unternehmer werde mehr einen Langzeitarbeitslosen ohne Lohnkostenzuschüsse einstellen, warnte sie. Kritik übte sie aber auch an dem Antrag der Linken, denn er suggeriere, eine sofortige Einführung eines Mindestlohns von zehn Euro würde alle Probleme lösen. "So einfach ist das alles nicht", sagte Pothmer.

SPD: Endlich faire Löhne für Millionen Menschen

Zufrieden mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung äußerte sich dagegen die Vorsitzende des Ausschusses für Arbeit und Soziales, Kerstin Griese (SPD). "Vier bis sechs Millionen Menschen bundesweit bekommen dann endlich einen anständigen Lohn für ihre Arbeit, auch wenn der immer noch niedrig ist", sagte sie.
Es sei aber zugleich ein Fortschritt für jene Unternehmen, die jetzt schon faire Löhne bezahlen, weil das Tarifpaket auch "Recht und Fairness auf dem Arbeitsmarkt" bedeute. Mit der Festsetzung des Mindestlohns auf 8,50 Euro liege man im europäischen Vergleich recht gut. "Ein reiner Überbietungswettbewerb hilft niemandem", kritisierte Griese den Antrag der Linken. (che/21.03.2014)

Samstag, 15. März 2014

Harte Arbeit mit elektronischen Selbst

Gucken ja, kaufen nein: Nach und nach kommen die neuen Elektromobile auf den Markt. Doch können sie ihn auch erobern? Der Hype ist verflogen, das war auch auf einem Expertentreffen in Berlin zu spüren.


Warum lange drum herum reden? "Wir gehen zur Zeit wieder durch ein Tal des Todes, durch ein Tal der Tränen", so bringt ein Redner gleich im Grußwort des Forums Elektromobilität den Status Quo auf den Punkt. Beinahe fünf Jahre ist es jetzt her, seit die Bundesregierung ihren Nationalen Entwicklungsplan Elektromobilität ins Leben gerufen hat. Er beinhaltet das ehrgeizige Ziel, bis 2020 eine Million Elektrofahrzeuge auf die Straße zu bringen.
Ein Ziel, an das viele nicht mehr glauben. Wohl aber Matthias Busse, Professor an der Uni Bremen und Leiter am Fraunhofer Institut für Fertigungstechnik und Angewandte Materialforschung. "Mein Daumen ist oben", sagt er und erinnert an die Einführung des CD-Players und des Mobiltelefons. Innovationen würden sich in Deutschland erfahrungsgemäß sehr zaghaft verkaufen, es müssten auch immer erst die Voraussetzungen stimmen. "Dann wird die Entwicklung sehr stürmisch sein."
16 Modelle suchen bald Käufer
Er sei persönlich davon überzeugt, dass die Elektromobilität kommen werde, auch angesichts der ganzen Themen der Energiewende, die damit Hand in Hand liefen. "Ob es jetzt genau die eine Million im Jahr 2020 sein werden, das wird sich zeigen, aber ich glaube, dass die Zahl nicht ganz unrealistisch ist."

Ähnliches ist von den Automobilbauern zu hören. 17 Milliarden Euro haben die deutschen Unternehmen bis heute in die Entwicklung des E-Autos investiert. 16 Modelle werden Ende dieses Jahres in den Verkaufsräumen stehen. Damit sei die Phase der sogenannten Marktvorbereitung abgeschlossen, sagt Ulrich Eichhorn, Geschäftsführer Technik und Umwelt beim Verband der Automobilindustrie. Seine Branche habe ihre Hausaufgaben gemacht, meint der Manager selbstbewusst. "Es ist uns gelungen, jetzt Fahrzeuge zu schaffen, die vom Betriebsverhalten und von der Qualität für den Kunden total überzeugend sind."
Im Moment sei das reine Elektroauto noch teurer als ein konventionelles Auto. Die Reichweite, die bei 150 bis 190 Kilometern liege, werde genauso als Nachteil empfunden wie die lückenhafte öffentliche Infrastruktur zum Nachladen. "Wir arbeiten an allen Punkten. Die Themen Preis und Reichweite sind hauptsächlich ein Batterie-Thema, da haben wir große Fortschritte gemacht und werden das auch weiter tun." Auch beim Thema Infrastruktur werde dieses Jahr noch viel passieren, verspricht Eichhorn.
Strom aus der Straßenbeleuchtung
Es muss allerdings auch viel passieren, um den Kunden das Elektroauto überhaupt schmackhaft machen zu können. Die geringe Reichweite ist und bleibt das größte Problem, das durch stundenlange Ladezeiten und rar gesäte öffentliche Ladestationen noch verschärft wird. Rund 10.000 Euro kostet der Bau einer konventionellen Ladesäule, dazu kommen die laufenden Betriebskosten einschließlich der Wartung. Das schreckt Investoren ab.

Eine Lösung verspricht Frank Pawlitschek, Geschäftsführer des Berliner Startup Unternehmens ubitricity. Auf dem Forum Elektromobilität präsentiert er ein Elektroauto, an dem ein gelbes Kabel hängt, dessen Stecker in der Säule einer nachgebauten Straßenlaterne verschwindet. In das Kabel ist ein kleiner Kasten integriert, in dem mobile Abrechnungstechnik steckt. "So wie sie heute ihr Handy oder ihr Notebook mit Zugriffsmöglichkeit aufs Internet überall hin mitnehmen, genauso bringt bei uns der Nutzer als Teil des Ladekabels ein Stück Technik mit", erklärt Pawlitschek, "einen mobilen geeichten Stromzähler mit Kommunikationsanbindung, der es ermöglicht, die Steckdose, die wir einsetzen, freizuschalten, also eine Autorisierung vorzunehmen und anschließend den Ladevorgang auch abzurechnen."
Jeder Nutzer zapfe die Steckdose über seinen eigenen Mobilstromvertrag an. Die passenden Steckdosen könnten für rund 300 Euro in einen Lichtmast eingebaut werden. Autofahrer könnten auf diese Weise alle Park- und Standzeiten ihres Elektrofahrzeugs zu Ladezeiten machen. "Wir sind ein Dienstleister für die Energiewirtschaft. Wir machen es möglich, dass in Zukunft Stromlieferanten in der Lage sein werden, dieses mobile Ladekabel mit dem mobilen Stromzähler mit ihrem Strom zu beliefern."
Induktionsspulen im Asphalt
Stationäres Aufladen über ein Kabel, so erklärt Matthias Busse vom Fraunhofer-Institut, sei allerdings lediglich eine Zwischenlösung für die nächsten fünf bis zehn Jahre. Danach werde der Strom per Induktion in die Auto-Batterie gelangen. In Versuchen sei es sogar schon gelungen, fahrende E-Autos bei einer Geschwindigkeit von 50 bis 60 Stundenkilometern zu laden. Ladeinfrastruktur werde zukünftig unter dem Asphalt liegen, beispielsweise in der rechten Spur einer Autobahn, die durchgehend mit Induktionsspulen ausgerüstet werden könnte.
 
Was für den Laien wie entfernte Zukunftsmusik klingt, ist für Busse genauso greifbar wie ein von Grund auf neu gedachtes Auto. Zum Beispiel könne man den Antrieb in Form eines Radnaben-Motors direkt ins Rad bauen und brauche dann keinen Motorblock mehr, kein Getriebe und keinen Auspuff. "Es fallen viele Komponenten weg, ich kann also das Auto neu denken, wenn ich es von Grund auf neu konstruiere und das sollte man auch tun, um alle Möglichkeiten auszuschöpfen."Was haben E-Autos mit Fertighäusern zu tun?
Für Busse sind die E-Autos, die den Kunden jetzt angeboten werden, nur der Anfang. Er erinnert an die Erfindung des Verbrennungsmotors, der schließlich auch erst einmal in eine Kutsche eingebaut worden sei, bevor die Autobauer in jahrzehntelanger Entwicklungsarbeit passendere Fahrzeuge erfunden hätten.
"Das ist für mich auch eine Frage des Erwartungsmanagements: Vor fünf Jahren haben alle gesagt, wir haben jetzt das Ei des Kolumbus erfunden, das ist die Elektromobilität und jetzt geht das alles ganz schnell", sagt Busse. "So schnell geht es eben doch nicht, wenn man mal realistisch hinschaut. Aber es wird kommen, wir brauchen nur ein bisschen Zeit dafür."
Und die Begeisterung der potenziellen Kunden. Deshalb sind an der Entwicklung der Elektromobilität inzwischen auch Anbieter von Fertighäusern beteiligt. Sie arbeiten an der Integration der E-Autos in das sogenannte Smart Home, in dem das Auto mit dem Strom aus der hauseigenen Solaranlage betankt wird und nicht nur als Fahrzeug dient, sondern auch als Zwischenspeicher und damit als Baustein für eine autarke Energieversorgung. In Zeiten steigender Energiepreise ein durchaus reizvolles Verkaufsargument.

"War Strafe" zwischen der EU und Russland?

Schon bald könnte die Europäische Union weitere Sanktionen gegen Russland verhängen. Auch Wirtschaftsunternehmen und die Energiezusammenarbeit könnten mit einbezogen werden - dann mit spürbaren Folgen für beide Seiten.

Die Europäische Union und Russland stehen am Rande eines "Sanktionskrieges", der schnell zu einem großen und langanhaltenden "Wirtschaftskrieg" eskalieren könnte. Erste weiche Sanktionen hat Brüssel bereits nach dem EU-Gipfel am 6. März verhängt: Gestoppt ist die Arbeit an einigen bilateralen Abkommen.
Zur zweiten Stufe der Sanktionen wird Brüssel übergehen, wenn Moskau nicht davon überzeugt werden kann, der Bildung einer Kontaktgruppe zuzustimmen. Sie soll am Verhandlungstisch nach Auswegen aus der Krise um die Ukraine suchen. Kommt es nicht dazu, sind Visabeschränkungen für hochrangige russische Beamte und das Einfrieren ihrer Auslandsvermögen vorgesehen.


Eine lange Liste von Strafmaßnahmen liegt fertig auf dem Tisch. Bisher ist jedoch nicht bekannt, ob Sanktionen nur Politiker, Beamte und Militärs betreffen würden, oder ob sie auch auf russische Unternehmer ausgedehnt werden, die als Kreml-nah gelten. Nicht ganz klar ist auch, was als Rechtsgrundlage für das Einfrieren von Konten dieser Oligarchen dienen könnte.
Die dritte Stufe der Sanktionen tritt in Kraft, falls "Russland weitere Maßnahmen zur Destabilisierung der Situation in der Ukraine" ergreift, so der Beschluss des EU-Gipfels. Das bezieht sich insbesondere auf mögliche russische Militäraktionen im Osten der Ukraine. "Dann wird es zu einer weitreichenden Veränderung unserer Beziehungen zu Russland kommen, die auch eine breite Palette von wirtschaftlichen Maßnahmen enthalten kann", betonte Bundeskanzlerin Angela Merkel. Beobachter gehen davon aus, dass es sich um eine Vielzahl von Sanktionen handeln könnte, zum Beispiel eine schwarze Liste von russischen Firmen, mit denen Unternehmen aus der EU keine Geschäfte mehr treiben dürfen.
Russland will auf Sanktionen antworten
Im Gegenzug droht Russland "Eigentum, Vermögen und Konten von Unternehmen aus den USA und den Ländern zu beschlagnahmen, die gegen uns Sanktionen erlassen", teilte der Vorsitzende des Ausschusses des Föderationsrates für Verfassungsgesetzgebung, Andrej Klischas, mit. Er betonte, ein entsprechender Gesetzentwurf sei bereits in Arbeit.
Russland könnte zudem einige große Verträge mit europäischen Unternehmen kündigen. So könnte Moskau auf den geplanten Kauf französischer Hubschrauberträger verzichten. "Sanktionen gegen Russland sind zweischneidig. Frankreich rechnet mit 1,3 Milliarden Dollar für zwei Hubschrauberträger vom Typ Mistral. Wird man das wegen einer unzuverlässigen Staatsmacht in Kiew opfern", schrieb bei Twitter der Leiter des Duma-Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten, Alexej Puschkow.
Wenn das Geschäft platzt, würde dies französische Schiffbau- und Rüstungsunternehmen sowie deren europäische Zulieferfirmen treffen. Andererseits würde dies dem russischen Staatshaushalt erhebliche Einsparungen bringen.
Noch größere Einsparungen und gleichzeitig einen gewaltigen Imageschaden bedeuten westliche Forderungen, Russland die Austragung der Fußball-Weltmeisterschaft im Jahr 2018 zu entziehen. Das Unterhaus des US-Kongresses hat bereits den Internationalen Fußballverband (FIFA) aufgerufen, seine Entscheidung über die Weltmeisterschaft 2018 zu überdenken.
Energielieferungen aus Russland
Doch all diese Maßnahmen, so schmerzhaft sie auch für einzelne Unternehmen oder Personen sein mögen, werden sofort in den Hintergrund treten, wenn ein "Sanktionskrieg" auf zwei entscheidende Bereich ausgedehnt würde: Energie und Finanzen.
Was die russischen Öl- und Gaslieferungen in die Europäische Union betrifft, so gehen hier die Meinungen diametral auseinander. Die einen befürchten, Moskau könnte aus Verärgerung über die Sanktionen Europa den "Gashahn zudrehen". Andere hingegen wollen die Einfuhr von Energieträgern aus Russland so weit wie möglich reduzieren und so die für Moskau lebenswichtigen Deviseneinnahmen stoppen. Sie sind die Grundlage des Staatshaushalts.


Zu den letzteren gehört der polnische Ministerpräsident Donald Tusk, der für eine Revision der EU-Energiepolitik eintritt. Er forderte Deutschland auf, seine "Abhängigkeit von russischem Erdgas zu verringern". Sie könnte ansonsten die "europäische Souveränität einschränken", so Tusk. Dass die EU mittelfristig versuchen wird, ihre Abhängigkeit von russischen Energielieferungen zu verringern, steht außer Zweifel. Aber ist Brüssel in der Lage, kurzfristig Maßnahmen zu ergreifen?
Polen selbst gehört zu den großen Verbrauchern russischer Energieträger. Nach Ansicht von Experten der US-Bank Morgan Stanley sind Finnland, Estland, Lettland und Litauen fast vollständig abhängig von Gazprom-Lieferungen. Gleichzeitig betonen die Experten, dass viele westeuropäische Länder nur wenig oder gar kein russisches Gas kaufen würden. Mit anderen Worten: Ein Teil der EU könnte sofort die Energiezusammenarbeit mit Russland beenden.
Abhängigkeiten in der Finanzwelt
Auch in der Finanzwelt bestehen Abhängigkeiten zwischen Russland und dem Westen. Die Schulden der russischen Unternehmen und Banken, einschließlich staatlicher wie Gazprom, Rosneft, Sberbank und VTB, betragen bei ausländischen Gläubigern mehr als 650 Milliarden Dollar. Der Betrag ist deutlich höher als Russlands internationale Devisenreserven, die seit Ende Februar auf 493 Milliarden US-Dollar geschrumpft sind.
Sollten russische Unternehmen aus politischen oder wirtschaftlichen Gründen aufhören, ihre Verbindlichkeiten zu bedienen, wäre das ein schwerer Schlag für viele amerikanische, europäische und japanische Banken und Investmentgesellschaften. Andererseits würde ein solches Vorgehen der russischen Partner als faktische Bankrotterklärung qualifiziert werden. Mit der Folge, dass systemrelevante russische Unternehmen für Jahre von den Kapitalmärkten abgeschnitten wären. Das würde bedeuten, dass sie sich von ihren Investitionsplänen in Russland und auch im Ausland verabschieden müssten. Dies hätte verheerende Folgen für das russische Wirtschaftswachstum.

Freitag, 7. März 2014

Entwicklung Kredit


Die DEG hat ihre Finanzierung von Unternehmen in Entwicklungs- und Schwellenländern weiter ausgebaut. Die Neuzusagen für Kredite und Beteiligungen erreichten einen neuen Höchstwert.

Die Deutsche Investititions- und Entwicklungsgesellschaft (DEG) mit Sitz in Köln vergibt Kredite an Unternehmen, die in Entwicklungs- und Schwellenländern aktiv sind. Im vergangenen Jahr hat sie ihr Geschäft deutlich ausgeweitet. Sie sagte neue Kredite und Beteiligungen im Wert von 1,5 Milliarden Euro zu, 200 Millionen Euro mehr als im Vorjahr.
Jeder zehnte Euro wurde an eine deutsche Firma vergeben. Der Großteil der Mittel ging direkt an Unternehmen in den Zielländern.
Auf afrikanische Länder südlich der Sahara entfielen 326 Millionen Euro - "der höchste Wert in der Geschichte der DEG", sagte Bruno Wenn, Sprecher der DEG-Geschäftsführung. "Afrika bietet sehr viele Chancen. Wir wollen uns dort noch viel stärker engagieren, damit die Potenziale für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung genutzt werden."
Alte Patente für Afrika
DEG-Chef Wenn beobachtet noch immer eine große Zurückhaltung bei deutschen Firmen, wenn es um Geschäfte in Afrika geht. Während Unternehmer aus Schwellenländern in Südamerika und Asien den afrikanischen Kontinent längst für sich entdeckt haben, beginne sich die Einstellung deutscher Firmenchefs erst langsam zu wandeln. Das Argument, dass es für teure Maschinen und Anlagen aus deutscher Produktion im südlichen Afrika noch nicht genug Kunden gebe, findet Wenn nicht ganz überzeugend.
"In vielen deutschen Unternehmen gibt es einen noch nicht gehobenen Schatz - das sind die Patente", so Wenn. "Sie könnten ihre alten Patente nutzen, um Produkte anzubieten, die technologisch besser zum afrikanischen Markt passen als die Hochtechnologie, die sie für den internationalen Markt produzieren."
Kredite mit Auflagen


492 Millionen Euro, also rund ein Drittel des 2013 von der DEG zugesagten Geldes, flossen nach Asien. Lateinamerika, das 2012 noch eine ähnlich hohe Summe erhalten hatte, fiel mit 401 Millionen Euro auf den zweiten Platz zurück. In der Region Europa-Kaukasus engagierte sich die DEG mit 171 Millionen Euro.
Die DEG vergibt ihre Kredite entweder direkt an kleine und mittelständische Unternehmen, oder sie stellt lokalen Banken Kreditlinien zu Verfügung, die diese dann an Firmen weiterleiten, die eine Finanzierung suchen. Weil die DEG keine normale Bank, sondern ein staatlicher Entwicklungsfinanzierer ist, sind mit ihren Krediten eine Reihe von Auflagen verbunden: dazu gehören angemessene Arbeitsbedingungen, Umweltstandards und finanzielle Transparenz.
So manche Firma in Entwicklungsländern hat nach Angaben der DEG Schwierigkeiten, all die Auflagen zu erfüllen, zumal es mit beträchtlichen Kosten verbunden ist, Arbeitsabläufe zertifizieren zu lassen oder Umweltsiegel zu erhalten. DEG-Chef Bruno Wenn sieht diese Kosten als Investition in die Zukunft. Unternehmen, die sich nach internationalen Standards richten, hätten es anschließend leichter, neue Absatzmärkte zu erschließen oder weitere Geldgeber zu finden.
Eine Million Arbeitsplätze
Wenn es den kreditnehmenden Firmen gut gehe, profitiere auch die Bevölkerung, so Wenn. "Im letzten Jahr haben wir mit unseren Neuzusagen von 1,5 Milliarden etwa einen Million Arbeitsplätze geschaffen oder erhalten."
Für das laufende Jahr strebt die DEG ein ähnlich großes Neugeschäft wie 2013 an. Dabei will sie ihre Aktivitäten auf den sogenannten Zukunftsmärkten weiter ausbauen. So bezeichnet sie Entwicklungsländer, in denen das Wachstumspotential und und der Investitionsbedarf hoch ist, es aber nicht genügend langfristige Kredite gibt. In Afrika zählen dazu Nigeria, Uganda, Sambia, Tansania und Mosambik. In Asien sind es Myanmar, Nepal, Bangladesch und Sri Lanka, in Lateinamerika u.a. Kolumbien und Nicaragua.
Insgesamt hat das Portfolio von Krediten und Beteiligungen derzeit ein Volumen von 6,8 Milliarden Euro. Die DEG ist eine hundertprozentige Tochter der staatlichen Entwicklungsbank KfW, über die sie sich zu günstigen Konditionen refinanziert.

Erfüllt die Bundeswahlkommission für die Wahlen zum Europäischen Parlament

Der Bundeswahlausschuss entscheidet am Freitag, 14. März 2014, in öffentlicher Sitzung über die Zulassung der eingereichten Listen für einzelne Bundesländer und der gemeinsamen Listen für alle Bundesländer der Parteien und sonstigen politischen Vereinigungen zur Wahl des Europäischen Parlaments am Sonntag, 25. Mai 2014. Die Sitzung unter Vorsitz von Bundeswahlleiter Roderich Egeler beginnt um 11 Uhr im Anhörungssaal 3.101 des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses in Berlin.
Die Sitzung wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.
Bis zum Ablauf der Einreichungsfrist am Montag, 3. März, um 18 Uhr sind 42 Wahlvorschläge für gemeinsame Listen für alle Bundesländer eingegangen. Die Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) tritt traditionellerweise mit einzelnen Listen in 15 Bundesländern und die Christlich-Soziale Union in Bayern (CSU) mit einer Liste in Bayern an. Wahlvorschläge eingereicht haben (Kurzbezeichnung in Klammern):

  • Verbraucherschutzpartei (Verbraucherschutzpartei)
  • Nein!-Idee (Nein!)
  • Demokratische Schwul/Lesbische Partei - Die Bürgerpartei - (DSLP)
  • Bürgerbewegung pro NRW (Pro NRW)
  • Rentner Partei Deutschland (Rentner) / Rentner Partei Deutschland (Rentner, Zusabezeichnung: Balck)
  • Aufbruch C (Aufbruch C)
  • Partei Gesunder Menschenverstand Deutschland (GMD)
  • Parteilose Wählergemeinschaft in der Bundesrepublik Deutschland (Parteilose WG "BRD")
  • Familie-Partei Deutschlands (Familie)
  • Christliche Mitte - Für ein Deutschland nach Gottes Geboten (CM)
  • Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP)
  • Deutsche Konservative Partei (Deutsche Konservative)
  • Partei der Nichtwähler
  • Partei Bibeltreuer Christen (PBC)
  • Aussiedler und Migranten Partei Deutschland Einheit
  • Piratenpartei Deutschland (Piraten)
  • Partei für Soziale Gleichheit, Sektion der vierten Internationale (PSG)
  • Auf - Partei für Arbeit, Umwelt und Familie, Christen für Deutschland (Auf)
  • Bürgerrechtsbewegung Solidarität (BüSo)
  • Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD)
  • Allianz Graue Panther Deutschland (Graue Panther)
  • Freie Wähler (Freie Wähler)
  • Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD)
  • Alternative für Deutschland (AfD)
  • Partei Mensch Umwelt Tierschutz (Tierschutzpartei)
  • Freie Demokratische Partei (FDP)
  • Die Republikaner (REP)
  • Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (Die Partei)
  • Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)
  • Partei der Vernunft (Partei der Vernunft)
  • Deutsche Kommunistische Partei (DKP)
  • Die Linke (Die Linke)
  • Bayernpartei (BP)
  • Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
  • Liste Stefan Martin
  • Ökoliberalen Deutschland (Ökoliberalen)
  • Die Gerade Partei (DGP)
  • Ab jetzt...Demokratie durch Volksabstimmung (Volksabstimmung)
  • Deutsche Demokratische Partei (ddp)
  • Die Violetten (Die Violetten)
  • Die Parteifreien Wähler (DPFW)
  • Grundrechtepartei
  • Frist für Beschwerden

    Am 14. März läuft auch die Frist ab für die Zurücknahme oder Änderung eines Wahlvorschlags und für die Beseitigung von Mängeln des Wahlvorschlags, die seine Gültigkeit nicht berühren. Zugleich ist der 14. März der früheste Termin für die Erteilung von Wahlscheinen.
    Beschwerde gegen die Entscheidung des Bundeswahlausschusses, mit der ein Wahlvorschlag ganz oder teilweise abgelehnt wird, kann letztmalig am Dienstag, 18. März, beim Bundeswahlausschuss eingelegt werden. Auch ist der 18. März der letzte Tag für die Einlegung einer Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht gegen die Entscheidung des Bundeswahlausschusses, einen Wahlvorschlag wegen fehlenden Wahlvorschlagsrechts zurückzuweisen. Bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die spätestens am Donnerstag, 3. April, getroffen werden muss, ist die Entscheidung des Bundeswahlausschusses "gehemmt".

    Eintragung in das Wählerverzeichnis

    Montag, 7. April, ist der letzte Tag für die öffentliche Bekanntmachung über die zugelassenen Listen für die einzelnen Länder und über die zugelassenen gemeinsamen Listen für alle Länder durch den Bundeswahlleiter. Leetzter Tage für die Benachrichtigung der Wahlberechtigten über ihre Eintragung ins Wählerverzeichnis ist Sonntag, der 4. Mai. Bis zu diesem Tag können Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden (Deutsche im Ausland), diesen Antrag stellen. Bis zum 4. Mai können auch wahlberechtigte Bürger der Europäischen Union die Eintragung in das Wählerverzeichnis beantragen. Schließlich können EU-Bürger bis zu diesem Tag auch beantragen, nicht im Wählerverzeichnis geführt zu werden.
    Von Montag, 5. Mai, bis Freitag, 9. Mai, besteht die Möglichkeit, Einsicht in das Wählerverzeichnis zu nehmen und Einspruch wegen Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses einzulegen. Donnerstag, der 15. Mai, ist der letzte Tage für die Zustellung der Entscheidung über die Einsprüche gegen die Richtigkeit des Wählerverzeichnisses.

    Vorläufiges Wahlergebnis

    Samstag, der 7. Mai, ist der letzte Tag, um bei der Gemeindebehörde Beschwerde an den Kreiswahlleiter, in kreisfreien Städten an den Stadtwahlleiter, gegen die Entscheidung der Gemeindebehörde über Einsprüche gegen die Richtigkeit der Wählerverzeichnisse einzulegen. Letzter Tag für die Entscheidung des Kreiswahlleiters oder des Stadtwahlleiters über Beschwerden gegen die Entscheidung der Gemeindebehörde über Einsprüche gegen das Wählerverzeichnis ist Mittwoch, der 21. Mai. Wahlscheine können noch bis Freitag, 23. Mai, 18 Uhr, beantragt werden.
    Die Wahllokale sind am Wahlsonntag, 25. Mai, in der Regel von 8 bis 18 Uhr geöffnet. In besonderen Fällen und bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung können noch bis 15 Uhr Wahlscheine beantragt werden. Bis spätestens 18 Uhr müssen die Wahlbriefe bei der zuständigen Stelle eingegangen sein. Nach 18 Uhr wird das vorläufige Wahlergebnis ermittelt, festgestellt und bekanntgegeben. Der Bundewahlleiter gibt das vorläufige Wahlergebnis für Deutschland frühestens dann bekannt, wenn die Wahl in dem EU-Mitgliedstaat, dessen Wähler in dem Wahlzeitraum als letzte wählen, abgeschlossen ist.

    Endgültiges Wahlergebnis

    Am Montag, 26. Mai, stellen die Kreis- und Stadtwahlausschüsse in öffentlicher Sitzung das endgültige Ergebnis in den Kreisen und kreisfreien Städten mit. Die Landeswahlausschüsse ermitteln das endgültige Ergebnis im Land ebenfalls in öffentlicher Sitzung. Auch der Bundeswahlausschuss stellt in öffentlicher Sitzung das endgültige Ergebnis im Wahlgebiet fest. Der Bundeswahlleiter benachrichtigt die Gewählten. Er gibt das endgültige Wahlergebnis im Wahlgebiet sowie die Verteilung der Sitze auf die einzelnen Wahlvorschläge sowie die im Wahlgebiet gewählten Bewerber bekannt.
    Freitag, der 25. Juli, ist der letzte Tag für die Einspruchsmöglichkeit gegen die Gültigkeit der Wahl beim Deutschen Bundestag durch jeden Wahlberechtigten, die Landeswahlleiter, den Bundeswahlleiter und den Präsidenten des Deutschen Bundestages.

    Rund 5,2 Millionen Erstwähler

    Nach einer ersten Schätzung des Statistischen Bundesamtes sind in Deutschland rund 61,4 Millionen Deutsche und rund 2,9 Millionen weitere EU-Bürger wahlberechtigt, davon 33,1 Millionen Frauen und 31,2 Millionen Männer. Deutschland wird künftig mit 96 Abgeordneten im Europaparlament vertrten sein. Die Gesamtzahl der Abgeordneten verringert sich von derzeit 766 auf die im Vertrag von Lissabon festgelegte Höchstzahl von 751.
    Etwa 5,2 Millionen junge Menschen aus der Bundesrepublik können sich erstmals an einer Europawahl beteiligen. Darunter sind rund 2,3 Millionen deutsche Erstwählerinnen und 2,4 Millionen deutsche Erstwähler sowie etwa 300.000 nichtdeutsche EU-Bürger und 200.000 nichtdeutsche EU-Bürgerinnen.

    Mitglieder des Bundeswahlausschusses

    Dem elfköpfigen Bundeswahlausschuss gehören neben dem Bundeswahlleiter dessen Stellvertreter Dieter Sarreither sowie folgende Mitglieder an: Beisitzer: Prof. Dr. Michael Brenner (CDU), Hartmut Geil (Bündnis 90/Die Grünen), Petra Kansy (CDU), Jörg Paschedag (FDP), Dr. Johannes Risse (SPD), Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast (SPD), Dr. Hans Michael Strepp (CSU), Halina Wawzyniak (Die Linke), Vorsitzender Richter am Bundesverwaltungsgericht Werner Neumann, Richterin am Bundesverwaltungsgericht Dr. Renate Philipp.
    Stellvertreter: Dr. Peter Dany (CDU), Michael Kellner (Bündnis 90/Die Grünen), Dr. Detlef Gottschalck (CDU), Dr. Thomas Hahn (FDP), Thomas Notzke (SPD), Monika Zeeb (SPD), Dr. Tobias Miethaner (CSU), Claudia Gohde (Die Linke), Vorsitzender Richter am Bundesverwaltungsgericht Jürgen Vormeier, Richterin am Bundesverwaltungsgericht Dr. Kirsten Kuhlmann.

    Drei-Prozent-Sperrklausel verfassungswidrig

    Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat in seinem am 26. Februar 2014 verkündeten Urteil entschieden, dass die seit Oktober 2013 in der Bundesrepublik geltende Drei-Prozent-Sperrklausel für den Einzug von Parteien ins Europaparlament gegen die Grundsätze der Wahlrechtsgleichheit und der Chancengleichheit der Parteien verstößt.
    Die der Sperrklausel zugrunde liegende Vorschrift des Paragrafen 2 Absatz 7 des Europawahlgesetzes wurde für nichtig erklärt (Aktenzeichen 2 BvE 2 / 13, 2 BvE 5 / 13, 2 BvE 6 / 13, 2 BvE 7 / 13, 2 BvE 8 / 13, 2 BvE 9 / 13, 2 BvE 10 / 13, 2 BvE 12 / 13, 22 BvR 2220 / 13, 2 BvR 2221 /13, 2 BvR 2238 / 13). (vom/07.03.2014)
    Zeit: Freitag, 14. März, 11 Uhr
    Ort: Berlin, Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Anhörungssaal 3.101